Gutachten

Analysenservice Innenraum

Häufige Kernthemen der Gutachten

  • Ermittlung, Dokumentation und Abgrenzung von Schäden und Schadensursachen.

  • Beweissicherung und Bestandsaufnahme.

  • Klärung, ob beispielsweise ein Schimmelpilzschaden oder eine Belastung durch chemische Schadstoffe zu befürchten ist oder objektiv vorliegt.

  • Klärung, ob ein gesundheitliches Risiko aufgrund einer Belastungssituation besteht.

  • Klärung und Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten.

  • Bestandsaufnahme und Ausarbeitung von Sanierungsplänen.

  • Sanierungskontrollen und Freimessungen.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten haben inhaltlich in der Regel zunächst die Aufgabe festzustellen, ob es sich bei dem Schaden um eine versicherte Gefahr handelt und wenn, wie hoch die Schadenhöhe ist. Also Feststellung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach. Versicherungsgutachten werden aus der Historie in der Regel von den Versicherungen in Auftrag gegeben und werden von der Versicherung zur Schadensregulierung benötigt.

Die Interessenlagen und Bewertungen zum Schadensumfang, z. B. nach einem Leitungswasserschaden, sind zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer oft unterschiedlich. Zur Schadenhöhe bestehen oft unterschiedliche Auffassungen. Da der Versicherungsnehmer in der überwiegenden Zahl der Fälle in der Regel keine umfassenden Kenntnisse zu den vertraglich zugesicherten Erstattungsansprüche hat, ist es für den Versicherungsnehmer häufig ratsam, einen eigenen Sachverständigen/Gutachter zur Wahrung der eigenen Interessen zu beauftragen. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Parteiengutachten / Privatgutachten

Die private Sachverständigentätigkeit, das Privatgutachten oder auch Parteigutachten dienen oft zur Schadenfeststellung, zur Beweissicherung der Klärung von Sachverhalten, zum Beispiel von Baumängeln und damit einhergehenden Rechtsansprüchen sowie der Aufklärung von technischen Zusammenhängen im Schadenfall. Privatgutachten werden in der Regel durch das Gericht gewürdigt und gelten als fachlich qualifizierter Parteivortrag. Es hat aber nicht den Rang eines vom Gericht beauftragten Gutachtens.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird in der Regel von den Gerichten beauftragt. Dem Gerichtsgutachten obliegen zuvor definierte zu beantwortende Fragen, die der Sachverständige/Gutachter unabhängig und objektiv auf Grundlage seiner besonderen Sachkunde beantworten soll. Der Sachverständige hat dabei nicht die Aufgabe, Sachverhalte rechtlich zu betrachten.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten unterscheidet sich von dem Privat- oder dem Gerichtsgutachten hinsichtlich des Inhaltes nicht. Es dient zur Klärung von Sachverhalten. Privat- oder Gerichtsgutachten dienen als Entscheidungshilfe. Im Gegensatz hierzu legt das Schiedsgutachten verbindlich für die Parteien fest, was festgestellt wurde. Zum Beispiel ob Mängel vorliegen, wer für die Mängel verantwortlich ist, wer die Kosten der Mängelbeseitigung zu tragen hat etc. Die Parteien unterwerfen sich vertraglich in der Regel den Feststellungen des Schiedsgutachters. Ein Schiedsgutachten ist regelmäßig mit Risiken verbunden, da der Schiedsgutachter in der Regel kein Jurist ist, oft aber juristische Fragestellung von entscheidender Bedeutung sind.